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Der Elektrobefund (E-Befund). Was ist zu beachten?

Vermieter müssen Elektrobefund vorlegen
Seit Juli 2010 gilt die Elektrotechnik-Verordnung (ETV 2002/A2) und besagt, dass nur Wohnungen mit einwandfreien und geprüften Elektroanlagen vermietet werden dürfen.

 

Nur bei Neuvermietungen
Der so genannte Elektrobefund darf nur von einem Fachbetrieb ausgestellt werden. Die vorgeschriebene detaillierte Prüfung der Anlagen muss bei jedem Mieterwechsel gemacht werden.

 

Bei bestehenden Mietverträgen muss der Elektrobefund nicht ausgestellt werden.

 

Die Verordnung betrifft alle Wohnungen in Häusern mit drei oder mehr Wohnobjekten. Ausgenommen sind Untermietverträge und Ein- und Zweifamilienhäuser.

 

Die vorgeschriebene Sicherheit muss der Vermieter über eine umfangreiche schriftliche Dokumentation beweisen. Ein befugter Elektrotechniker erstellt den so genannten Elektro-Befund detailliert und genau.

 

Bei Vermietung einer Wohnung ist sicherzustellen, dass die elektrische Anlage in der Wohnung den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetzes (ETG) entspricht.

 

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, fordern Sie einfach unser Merkblatt „Der Elektrobefund“ kostenlos an:  office@real-contract.at

 

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