Die Wechselwirkung zwischen Immobilien und Inflation ist ein faszinierendes Thema, das sowohl Investoren als auch Immobilieneigentümer gleichermaßen beschäftigt.
Die freiwillige Feilbietung ermöglicht seit 2009 die Versteigerung von Immobilien durch Rechtsanwälte, Notare und Immobilienmakler. Durch die Schaffung des FRÄG sollte die Versteigerung aus der Gerichtszuständigkeit ausgegliedert werden.