ERB- UND VERLASSENSCHAFTSBERATUNG IMMOBILIEN

VERLASSENSCHAFTSMAKLER

SIE HABEN GEERBT.

 

Bei vererbten Immobilien ist es sinnvoll eine Entscheidung zu treffen. Soll die Immobilie vermietet werden oder soll sie verkauft werden. Wie ist denn eigentlich der Wert? Sind Sie Alleinerbe der Immobilie oder gibt es eine Erbengemeinschaft? Oder soll einer aus der Erbengemeinschaft die Immobilie übernehmen und die anderen „auszahlen“. Wie geht man da vor?

 

Was ist genau zu tun – man fühlt sich oftmals überfordert und will die geerbte Immobilie verkaufen oder vermieten. Es gibt ja auch laufende Kosten und Reparaturen. So wäre es doch gut, wenn jemand einem die Arbeit abnimmt, aber jemanden, der die Situation kennt und dem man vertrauen kann. Bei geerbten Immobilien sind wir Ihre Fachleute.


WAS WIR FÜR SIE TUN

Wir gehen mit Ihrer Immobilie genauso um, als wäre sie unsere eigene – daher ist unsere Beratung, der erste Schritt in die richtige Richtung.

So setzten wir uns mit Ihnen zusammen und erläutern Ihnen als Alleinerbe oder Erbengemeinschaft verschiedene Optionen und Wege. Energieausweis, Gutachten zur Immobilienbewertung, Organisation von Terminen aber auch Zusammenstellungen von relevanten Unterlagen, Räumung oder das einfache Lüften der Räume wird besprochen.

 

Facit: Bei Immobilienerbe schnell, aber nicht übereilt und ohne Fachberatung handeln!

ALLEINERBE

Als Alleinerbe einen Nachlass zu verkaufen bringt eine Menge von Aufgaben mit sich. Häufig scheitert der Verkauf am sanierungs-bedürftigen Zustand der Immobilie bzw. wird dadurch der Kaufpreis gedrückt.

Eine längere Nichtnutzung der Immobilie sollte vermieden werden, um den allmählichen Verfall eines Anwesens zu verhindern. Ein unbewohntes Haus verliert extrem an Wert.

 

Fragen über Fragen:

Vermieten oder verkaufen? Renovierung vor Verkauf? Was ist der richtige Kaufpreis? Unsere Sachverständigen ermitteln diesen und wir verkaufen Immobilien daher immer zum bestmöglichen Marktpreis.

ERBENGEMEINSCHAFT

Wenn mehrere Personen eine Immobilie erben, spricht man von einer Erbengemeinschaft. Die vererbte Immobilie wird Gemeinschaftseigentum (Miteigentum) aller Miterben. Dies führt leider aber auch häufig zu Ärger, Streit und jahrelange Auseinandersetzungen.

Denn Erben begründet nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, die sofort nach Erbeintritt entstehen.

 

Häufig kann sich eine Erbengemeinschaft nicht auf eine einheitliche Vorgangsweise für die Bewirtschaftung bzw. die Verwertung einer geerbten Immobilie einigen. Der Wert einer Immobilie lässt sich nicht „einfach so“ aufteilen.

Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen der Erbengemeinschaft. 


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