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NÖ Wohnbauförderung

Das Thema Wohnbauförderung führt bei den meisten Menschen zu Angst und Unverständnis. Der Grund: Hier durchzublicken ist fast unmöglich, denn jedes Bundesland kennt andere Richtlinien die sich wiederum in sich unterscheiden und viele fragen sich, ob sich der Aufwand der Inanspruchnahme für die Höhe der Förderung überhaupt lohnt. Wir sagen: JA!

 

Wir werfen heute einen Blick auf die Förderlandschaft in Niederösterreich.

 

Heute Teil 1:

 

Allgemeines

 

Die Wohnbauförderung in Niederösterreich wird für verschiedene Zwecke vergeben. Was dabei aber gleich bleibt, sind die Laufzeit und die Auszahlung.

Beispielsweise das Wohnbaudarlehen des Landes Niederösterreich (Landesdarlehen) hat eine Laufzeit von 27,5 Jahren und wird mit einem Zinssatz von 1 % im Nachhinein bei mit den Jahren stetig steigenden Rückzahlungsraten verzinst.

 

Es wird für Neubauten genauso vergeben, wie auch für den Ersterwerb einer Wohnung, sofern die Wohnnutzfläche die Grenze von 130 m² nicht übersteigt. Die Auszahlung des Wohnbaudarlehens erfolgt in drei Teilbeträgen: 30 % nach Fertigstellung von Keller und Decke, 60 % nach Fertigstellung des Rohbaus inkl. Dach, 10 % nach Fertigstellungsmeldung.

 

Die Höhe der Auszahlung orientiert sich in Niederösterreich nach einem Punktesystem.

 

Höhe der Wohnbauförderung in Niederösterreich

 

Stellt man in Niederösterreich einen Antrag auf Wohnbauförderung, wird geprüft, wie viele Punkte die Liegenschaft hat.

Kriterien sind etwa die Nachhaltigkeit oder aber der Umweltschutz – naheliegend, dass die Energiekennzahl auf dem Energieausweis sowie die Öko-Kennzahl ausschlaggebend für die Bewertung bzw. Punktevergabe sind.

 

Voraussetzungen für die Wohnbauförderung in Niederösterreich

 

Der Antragsteller muss eine österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt, z. B. EWR-Bürger) besitzen, volljährig sein und eine Bauberechtigung bzw. einen Nachweis über die Baugrundeigentümerschaft besitzen. Stellt man den Antrag auf Wohnbauförderung, so gibt es da ein paar Dokumente, die eingereicht werden müssen:

  • Eigentumsnachweis
  • Baubewilligung samt Energieausweis
  • Bau-/Sanierungspläne
  • Gemeindebestätigung
  • Einkommensnachweis aller im Haushalt lebender Personen
  • Willenserklärung
  • Staatsbürgerschaftsnachweis aller im Haushalt lebender Personen
  • Geburtsurkunde jedes Kindes
  • Heiratsurkunde

Parallel dazu wird natürlich auch auf die Punkte geschaut. Genau bedeutet das, dass nachgewiesen werden muss, welche und wie viele umweltschutztechnische Maßnahmen ergriffen werden. Wird ein Landesdarlehen beantragt – und damit die rückzahlbare Wohnbauförderung – ist zudem ein Bescheid zu erbringen, der den Eintrag des Darlehens ins Grundbuch belegt.

 

Nach fünf Jahren der Darlehensbewilligung muss der Antragsteller eine Endabrechnung einreichen die bestätigt, dass das geförderte Objekt auch ordnungsgemäß errichtet und die Energiekennzahl eingehalten wurde.

Erfolgt dies nicht, so kann der Förderungsbetrag unter Umständen zurück gefordert werden.

 

Die Meldebestätigung belegt, dass die Wohnfläche auch tatsächlich als Hauptwohnsitz genutzt wird.

 

 

Einkommensgrenze der WBF in Niederösterreich

 

Die Wohnbauförderung in voller Höhe erhalten nur jene Haushalte, die die vorgegebene Einkommensgrenze nicht überschreiten. Dabei werden alle Einkünfte der im Haushalt lebenden Personen zusammen gezählt.

Liegt das Haushaltseinkommen über 10 Prozent der Obergrenze, wird die Förderung um 20 % reduziert. Liegt das Haushaltseinkommen über 10 – 20 Prozent der Obergrenze, wird die Förderung um 50 % reduziert. Die Familienbeihilfe, Freibeträge für erhöhte Werbungskosten (Nachweis vom Finanzamt erforderlich!), Unterhaltszahlungen und Alimente zählen nicht als Einkommen.

 

Für Niederösterreich sind die Einkommensobergrenzen wie folgt bemessen:

  • 1 Person: € 40.000,-
  • 2 Personen: € 65.000,-
  • jede weitere Person: € 8.000,-

Teil 2 folgt.

 

Klingt alles wilder als es ist. Ein guter Berater hilft Ihnen gerne!