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Eintragungsgebühr-Befreiung noch bis 30.6.2026!

 

 

Wer aktuell überlegt, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen, sollte sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen: Noch bis zum 30. Juni 2026 können unter bestimmten Voraussetzungen die Grundbuchseintragungsgebühren entfallen – eine Maßnahme, die den Erwerb von Wohnraum deutlich erleichtert.

 

Was ist neu?

Mit der Änderung des Gerichtsgebührengesetzes (GGG) gelten seit 1. April 2024 neue Regelungen: Für natürliche Personen, die eine Immobilie zur Deckung ihres dringenden Wohnbedarfs erwerben oder errichten, entfällt die Eintragungsgebühr ins Grundbuch – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt.

 

 

 

Voraussetzungen für die Gebührenbefreiung

  • Zeitraum der Befreiung: Gültig für Anträge zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026.
  • Vertragsabschluss: Muss nach dem 31. März 2024 erfolgt sein.
  • Immobilientypen: Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Baugrundstücke.
  • Wertgrenze: Befreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von €500.000.
  • Keine Befreiung: Für Immobilien mit einem Wert über €2 Mio (Luxusimmobilien).
  • Nachweis des dringenden Wohnbedarfs: Innerhalb von drei Monaten nach Übergabe oder spätestens innerhalb von fünf Jahren durch Hauptwohnsitzmeldung und Aufgabe der bisherigen Wohnung.

Wichtig zu wissen

Die Befreiung wird rückwirkend widerrufen, wenn der dringende Wohnbedarf innerhalb von fünf Jahren entfällt. Es lohnt sich also, die Voraussetzungen genau zu prüfen und die Nachweise fristgerecht zu erbringen.

 

Wo finde ich weitere Infos?

Die rechtliche Grundlage findet sich in den §§ 25a bis 25c GGG – zum Gesetzestext.

 

 

Mein Tipp: Wer aktuell überlegt, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen, sollte diese Chance nutzen und sich frühzeitig beraten lassen. Wir begleiten Sie gerne bei jedem Schritt – von der Auswahl bis zur Eintragung ins Grundbuch.